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§30 SGB VIII

  • Die Integration von Kinder- und Jugendlichen im schulischen Alltag

  • Die Integration von Jugendlichen im beruflichen Alltag

  • Hilfe der Kinder- und Jugendlichen bei der Selbsthilfe: Gezielte Herausbildung von Selbstwertgefühl und Stabilität.

§31SGB VIII

  • Die Förderung und Unterstützung der Familien in Erziehungsfragen/ Erziehungskompetenzen als auch die Unterstützung und Begleitung der Familie bei der Überforderung in Alltagssituationen

  • Verbesserung der Beziehungssituation in der Familie

§8a SGB VIII

Die Erfüllung des Kinderschutzauftrages durch zwei InsoFa zertifizierte Fachkräfte

KONTAKT

A.F.R.R. - Allgemeine Familienhilfe Rhein-Ruhr UG (haftungsbeschränkt)

Wilhelm-Lantermann-Str. 1

46535 Dinslaken

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Tel.:   +49 (0) 151 15 258 917

Mail:  afrr-familienhilfe@gmx.de

vertreten durch den Geschäftsführer (Herrn Mustafa Özbir)

HRB 36748, Amtsgericht Duisburg

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